Abgeschlossene Vergabeverfahren

Die Leibniz Universität Hannover ist als öffentlicher Auftraggeber gem. § 20 Abs. 3 VOB/A verpflichtet, nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben die erteilten Aufträge zu veröffentlichen.

Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei

  1. beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer,
  2. freihändigen Vergaben der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt (vgl. §3 Abs. 3 NWertVO).

Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten.