Auslands-BAföG und Bildungskredit
Auslands-BAföG
Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland nehmen, geht allerdings nicht. Für die BAföG-Auslandsförderung sind die im folgenden aufgeführten Ämter für Ausbildungsförderungzuständig. Die Voraussetzungen für die BAföG-Auslandsförderung entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten:
Bildungskredit
Seit dem 01.04.2001 bietet die Bundesregierung Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen.
Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 EURO bewilligt werden.
Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben.
Weitere Informationen:
Bildungskredit-Hotline: 01888 358-4492