Dezernat 2 - Personal und Recht
Das Dezernat 2 ist für alle Personal- und Rechtsangelegenheiten der Leibniz Universität Hannover zuständig.
Personalangelegenheiten der:
- Professor/innen,
- Beamten/innen,
- Lehraufträge,
Besoldungsrechtliche Nebengebiete
Stellen- und Mittelbewirtschaftung aus Stellen
Personalangelegenheiten der:
- Beschäftigten,
- Auszubildenden,
- studentischen Hilfskräfte,
- wissenschaftlichen Hilfskräfte,
Rechtsangelegenheiten
BERATUNGSSTELLE NACH DEM ALLGEMEINEN GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG)
Diskriminierungen und Benachteiligungen gegenüber Personen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind verboten. Die Personalverwaltung der Leibniz Universität Hannover ist eine der Beschwerdestellen bei Diskriminierungen.
Beschäftigte können sich mit Ihren Anliegen an die Personalverwaltung wenden.
Daneben stehen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Zuständigkeit NLBV
Für die Berechnung und Zahlung der Bezüge (Besoldung, Vergütung, Lohn) aller Bediensteten der Universität, der Versorgungsbezüge aller ehemaligen Beamtinnen und Beamten der Universität sowie die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) zuständig.
Dezernentin
30167 Hannover