1933 trat das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ in Kraft, das die Handhabe schuf, „nichtarische“ und andere als missliebig ausgegrenzte Personen aus dem Dienst zu entfernen. An der Technischen Hochschule Hannover sind nur wenige „Säuberungen“ bekannt, da kaum „nichtarische“ Personen eingestellt worden waren.
Auf Initiative der Hochschule wurde von den Ordinarien als einziger der Professor für Mechanik, Otto Flachsbart, im Juni 1937 im Alter von 39 Jahren in den Ruhestand versetzt. Seine Frau war jüdischer Herkunft.
Einige nicht beamtete Lehrpersonen mussten ebenfalls ausscheiden, so der Honorarprofessor für Eisenbrückenbau Hugo Kulka, der Chemiker und Privatdozent Günther Schiemann, der außerordentliche Professor für Kunstgeschichte Alexander Dorner sowie der Lehrbeauftragte Richard Woldt, ehemaliger Ministerialrat im preußischen Erziehungsministerium.
Die Leibniz Universität arbeitet dieses spezifische Kapitel ihrer Geschichte detailliert auf. Sie bekennt sich mit diesem Handeln dazu, in Übereinstimmung mit den moralischen und ethischen Zielsetzungen ihres Leitbildes sowie ihrer Stellung im demokratischen Verfassungs- und Rechtsstaat, das dunkelste Kapitel ihrer Geschichte in den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft möglichst umfassend aufzuklären. Zwei Dissertationen und eine Masterarbeit haben sich in den vergangenen Jahren mit der Rolle der Universität in der NS-Zeit befasst. Der Senat und das Präsidium der Hochschule beschlossen im Mai 2012, diejenigen Personen zu rehabilitieren, denen akademische Titel entzogen worden waren. In einem zweiten Beschluss wird der Senat auf die entsprechenden Begünstigungen in dieser Zeit Bezug nehmen.
Die zunehmende Nazifizierung der Hochschule lässt sich an Berufungen sowie an Beziehungen der Wissenschaftler und Hochschullehrer zur NSDAP und anderen NS-Organisationen wie dem Nationalsozialistischen Deutschen Dozentenbund (NSDDB) ablesen. Sie erreichte ihren Höhepunkt im Kontext kriegswirtschaftlicher Forschung. Die Frage nach dem Einsatz von Fremd-bzw. Zwangsarbeitern kann noch nicht abschließend beantwortet werden. Sie ist zurzeit Gegenstand der Forschung.
Seit 1934 wurde an der Hochschule das „Führerprinzip“ eingeführt. Rektor und Dekane wurden nicht mehr gewählt, sondern ernannt. Der Rektor fungierte als „Treuhänder“ des Ministers. Die studentische Selbstverwaltung wurde aufgelöst, eine „Studentenschaft“ und eine „Dozentenschaft“ gebildet.
Ab Kriegsbeginn 1939 kam es zur Einberufung oder Dienstverpflichtung von Teilen des Lehrkörpers sowie der Mehrzahl der Studierenden.