Förderprogramm Lehre

zur Weiterentwicklung der Studiengänge an der LUH

Eine Hand sichert ein Kletterseil an einer Felswand. Eine Hand sichert ein Kletterseil an einer Felswand. Eine Hand sichert ein Kletterseil an einer Felswand. © Pexels / Pixabay.com

Unterstützung für die nachhaltige und grundlegende Weiterentwicklung der Studiengänge sowie die Professionalisierung der Lehre zu schaffen: Das ist das Ziel des Förderprogramms Lehre der LUH. Zu den Maßnahmen zählen insbesondere die Ermäßigungen der Lehrverpflichtung für Lehrende sowie die finanzielle Unterstützung von Reformvorhaben der Studiengänge. Für die finanzielle Förderung der Vorhaben sind jährlich bis zu 500.000 Euro vorgesehen.

Förderprogramm Lehre: Richtlinie und Formulare zum Antrags- und Vergabeverfahren (Stand 22.04.2024)
  • Hintergrund: Bezug zur Entwicklungsplanung 2026 und Lehrverfassung der LUH

    Im Entwicklungsplan 2026 ist festgelegt, dass die Studiengänge der LUH in den kommenden Jahren anhand konkreter Ziele weiterentwickelt werden und dafür interne Anreize geschaffen werden sollen. Die Entwicklung der Studiengänge soll curricular verbindlich über die Prüfungsordnungen abgebildet werden.

    Zu den konkreten Zielen der Entwicklungsplanung zählen:

    • Die Aufnahmekapazitäten der Studiengänge werden voll ausgeschöpft.

    • Die Zukunftsfähigkeit kompetenzorientiert ausgerichteter Studienprogramme wird gesichert. Dies geschieht anhand der Lehrverfassung, die folgende Leitprinzipien hat:

      • Fähigkeit, erworbenes Wissen und ausgeprägte Kompetenzen in der Gesellschaft, im beruflichen sowie privaten Leben anzuwenden
      • Förderung reflektierter und transformativer Handlungsfähigkeit
      • Reflexives, dialogisches Lehren, Lernen und Prüfen
      • Hochschuldidaktisch begründete Präsenz-, Digital- sowie Blended Learning-Angebote

Das Programm

Ziele: Was wird gefördert?

  • Anpassung der Studiengänge an die Herausforderungen der Zeit

    Anpassung der Studiengänge an die Herausforderungen der Zeit, an die Anforderungen des Arbeitsmarktes und an die Nachfrage, Interessen und Fähigkeiten der künftigen Studierenden:

    • Fusion, inhaltliche Profilierung und ggf. Schließung von Masterstudiengängen mit zu geringer Kapazitätsausschöpfung
    • Einführung und Weiterentwicklung von curricular verankerten projektorientierten oder Challenge-basierten Studienanteilen
    • Verstärkte Integration von Nachhaltigkeitsbezügen in die Lehre
    • Angebot von zusätzlichen Micro Degrees für spezifische Qualifikationen der Studierenden
  • Veränderung der Prüfungskultur
    • Reduktion der Prüfungsdichte
    • Etablierung neuer, innovativer Prüfungsformate und Erweiterung der Prüfungsformen (u. a. Schaffung von Infrastruktur für E-Prüfungen)
  • Internationalisierung
    • Einführung von Mobilitätsoptionen, Blended Intensive Programmes (BIP) sowie Joint und Double Degrees im gesamten Studienangebot
    • Einführung von zehn gemeinsamen ECTS in allen geeigneten Studiengängen im Rahmen der europäischen Hochschulallianz EULiST
    • Flächendeckende Einführung englischsprachiger Tracks in Master- und Bachelorstudiengängen
    • Erhöhung des Anteils bilingualer Lehre, um internationale Studierende anzusprechen
    • Schaffung von Zugängen und Praxisoptionen für internationale Studierende auf dem deutschen Arbeitsmarkt
  • Verbesserung der Studierfähigkeit
    • Einführung von verbindlichen Studienanteilen in den Grundlagen der Mathematik in der Studieneingangsphase
    • Angebote zum wissenschaftlichen Schreiben
    • Einführung von Schwellen zur Studienfortschrittskontrolle in Bachelor-Studiengängen

Maßnahmen: Wie wird gefördert?

  • Ermäßigung der Lehrverpflichtung
    • Gemäß §7 Abs. 3 LVVO (Ermäßigung der Lehrverpflichtung für Lehrpersonen in besonderen Funktionen) ist auf Antrag beim Präsidium eine Ermäßigung der Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben in der Studienreform um bis zu 2 LVS (für eine maximale Dauer von 2 Semestern) möglich.
    • Darüber hinaus kann eine Ermäßigung der Lehrverpflichtung bei der für die Wahrnehmung besonderer Dienstaufgaben (z. B. Aufbau EULiST-Kooperationen) erfolgen. Dazu muss ein substanziierter Antrag gestellt werden, der den Zeitansatz deutlich macht.
    • Co-Teaching im Rahmen von EULiST kann voll auf das Lehrdeputat angerechnet werden und nicht nur anteilig.
    • Gemäß §14 Abs. 5 LVVO (Gewichtung der Lehrveranstaltungsarten) kann die Erstellung und Betreuung von Multimediaangeboten (z. B. im EULiST-Kontext) in einem dem Zeitaufwand entsprechenden Umfang bei der Erfüllung der Lehrverpflichtung berücksichtigt werden.
  • Finanzielle Förderung von Reformvorhaben der Studiengänge

    Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Studiengänge können finanziell über Sach- und Personalmittel unterstützt werden. Dafür ist eine Gesamtfördersumme von 500.000 Euro jährlich vorgesehen.

    Folgende Ausgaben können z. B. getätigt werden:

    • befristete Finanzierung von Stellenanteilen in Fächern oder Studiendekanaten, um geplante Maßnahmen in den Prüfungsordnungen umzusetzen, oder für Studierendenmarketing
    • befristete Finanzierung von Stellen im Technik- oder Verwaltungsbereich (auch studentische Hilfskräfte) für Vorlesungsaufzeichnungen
    • befristete Anschubfinanzierung für die Einrichtung oder Ausbau eines Auslandsbüros in den Fakultäten
    • Finanzierung von Infrastruktur für die Ausstattung von Lehrräumen oder lehrunterstützenden Bereichen
    • Finanzierung von EULiST-Summerschools
    Wichtiger Hinweis

    Nicht genutzt werden dürfen die Mittel für Bewirtung, Repräsentationsaufgaben, soziale Infrastruktur und Stipendien.

Verfahren

Wie funktioniert die Förderung?

  • Antrags- und Vergabeverfahren

    Anträge auf Fördermittel können jeweils bis zum 01. August eines Jahres gestellt werden. Die Anträge werden bei der Vizepräsidentin für Bildung (VPL@uni-hannover.de) eingereicht. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formblatt und die beiden Anlagen sind beizufügen. Der Antrag wird ausschließlich elektronisch als PDF-Dokument (kein eingescanntes Dokument!) mit Wortsuchfunktion übermittelt.

  • Formale Kriterien des Antrages
    • Er wird über den Dienstweg, d. h. über die Instituts- und Fakultätsleitung, gestellt.
    • Es sind nicht mehr als ein Antrag pro Lehrende/m in einem Antragsverfahren gestattet.
    • Die Beschreibung des Vorhabens erfolgt auf einer in der Anlage festgelegten Maximalseitenzahl.
    • Der Zeit- und Finanzplan wird auf maximal 3 Seiten unter Berücksichtigung konkreter aktueller Durchschnittssätze (Personalkosten) sowie abgesichert realistischer Angaben zu den Sachmitteln bzw. Investitionen vorgelegt.
    • Für den Antrag ist das Formular (Anhang) zu verwenden. Es besteht aus dem Formblatt sowie der Anlage 1a (maximal zwei bzw. vier Seiten) und Anlage 1b (maximal zwei bzw. vier Seiten).
    Förderprogramm Lehre: Richtlinie und Formulare zum Antrags- und Vergabeverfahren (Stand 22.04.2024)
    Wichtiger Hinweis

    Nicht genutzt werden dürfen die Mittel für Bewirtung, Repräsentationsaufgaben, soziale Infrastruktur und Stipendien.

  • Start des Vorhabens und Laufzeit

    Die Mittel müssen innerhalb der beantragten Frist verausgabt sein. Ist dies nicht möglich, so ist der Grund rechtzeitig anzugeben. Die genehmigte Antragssumme wird zu Beginn des Semesters überwiesen, in dem das Vorhaben startet. Beträgt die Laufzeit mehr als zwei Semester, werden die Mittel zunächst für ein Jahr übertragen.

Kontakt

Ansprechperson Förderprogramm Lehre

Dr. phil. Ines Katenhusen
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Welfengarten 1
30167 Hannover
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Welfengarten 1
30167 Hannover
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Vizepräsidentin für Bildung

Portrait Prof.in Gillen Portrait Prof.in Gillen © Marie-Luise Kolb/LUH
Prof. Dr. Julia Gillen
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Portrait Prof.in Gillen Portrait Prof.in Gillen © Marie-Luise Kolb/LUH
Prof. Dr. Julia Gillen
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