Studienqualitätsmittel

Mit der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes wurden zum Wintersemester 2014/15 die Studienbeiträge in Niedersachsen abgeschafft und als Ersatz dafür Studienqualitätsmittel eingeführt.

Grundlagen und Richtlinien

Rechtliche Grundlage im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG)
Richtlinie zur Gewährung von Studienqualitätsmitteln (Runderlass des MWK)
Richtlinie zur Vergabe der Studienqualitätsmittel an der Leibniz Universität Hannover

Verwendung Studienqualitätsmittel (SQM)

Die Studienqualitätsmittel sollen vorrangig verwendet werden, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern.

Was heißt das konkret? SQM können beispielsweise verwendet werden für:

  • Personalmittel, z. B. Hilfskräfte, Gastwissenschaftler, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Mitarbeiter (FWN), wenn die Finanzierung anteilig zu mind. 50% aus Landesmitteln oder einem Drittmittelprojekt erfolgt, Studiengangskoordinatoren
  • Bei Beschäftigungen mit wesentlichen Arbeitszeitanteilen für Forschungstätigkeiten sollte eine Mischfinanzierung aus Globalhaushalt und Studienqualitätsmitteln erfolge,
  • Sachmittel, z. B.: Skripte, Ausstattung von Laboren, Hörsälen oder Seminarräumen
  • lehr- und lernbezogene Infrastruktur
  • Pflichtexkursionen, die zwingend in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind oder zumindest im Modulhandbuch Erwähnung finden
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Studienentscheidung von Studieninteressierten

 Die Mittel unterliegen einer Zweijahresfrist und sind daher zeitnah zu verausgaben.

Wofür dürfen SQM nicht verwendet werden?

Bewirtung, Repräsentationsaufgaben, soziale Infrastruktur und Stipendien

Das Dezernat Finanzen berichtet dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur in jedem Semester über die Verwendung der Gesamtmittel.

Verteilung der SQM

Die Verteilung der Mittel wird pro Semester im Einvernehmen mit dem Präsidium von der Studienqualitätskommission vorgenommen, in der die Studierenden die Mehrheit der Stimmen besitzen.

Fakultäten zentrale Einrichtungen/Verwaltung Studentischer Topf
60 % der Gesamtmittel 40 % der Gesamtmittel individuell
pauschal auf Antrag auf Antrag

Die Verteilung auf die Fakultäten erfolgt entsprechend der Studierendenzahl. Über die weitere Verteilung entscheiden die einzelnen Studienkommissionen in den Fakultäten.

Beantragung von SQM

"zentraler Topf""studentischer Topf"
Wer kann einen Antrag stellen?zentrale Einrichtungen & VerwaltungLUH-Professor/in in Zusammenarbeit mit Studierenden
Welche Besonderheiten sind zu beachten?Es ist eine Mitwirkung und Verantwortlichkeit einer LUH-Professorin/eines LUH-Professors erforderlich (über adminstrative Tätigkeiten hinaus)
In welcher Form soll der Antrag gestellt werden?elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften) elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften)
Wo kann der Antrag eingereicht werden?Geschäftsstelle SQK Geschäftsstelle SQK
Wer ist Ansprechperson bei Fragen?

Sandra Cohrs -51.10-
Dezernat Finanzen

sandra.cohrs@zuv.uni-hannover.de

Tel. 0511-762-5468

Sandra Cohrs -51.10-
Dezernat Finanzen

sandra.cohrs@zuv.uni-hannover.de

Tel. 0511-762-5468

Antragsfrist für das Sommersemester15.11.

 

31.01.
Antragsfrist für das Wintersemester15.05.31.07.
Informationen sowie Forumulare zur Beantragung von SQM bei der LSE finden Sie hier:

Antragsformulare

Antrag aufgrund studentischer Initiative
DOCX, 45 KB
Antrag zentrale Einrichtungen und Verwaltung
DOCX, 40 KB

Administratives

Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt im Buchungssystem SAP. Dafür werden unter der verantwortlichen Kostenstelle "84er-Projekte" eingerichtet. Sofern Mittel zwischen SQM-Projekten verlagert werden sollen (Projektverstärkung), so ist eine kurze Mail an uns ausreichend.

Die Studienqualitätskommission hat in ihrer Sitzung vom 21.03.2019 beschlossen, dass die jährlichen Verwendungsnachweise zum 01.11. entfallen.

Ist ein Projekt inhaltlich und finanziell abgewickelt, so ist ein Projektabschluss zu fertigen und an das Dezernat Finanzen zu übersenden. 

Nicht verbrauchte Projektmittel, die direkt durch die Studienqualitätskommission bewilligt wurden, werden beim Projektabschluss eingezogen. So können sie in einer der nächsten Finanzierungsrunden neu verteilt werden.

Beim Abschluss von Projekten aus dem Klimatopf ist im Rahmen einer Evaluation spätestens 4 Wochen nach Projektende ein inhaltlicher Abschlussbericht zu fertigen. Die Angaben sind durch den Projektpartner zu bestätigen und die Institutsleitung ist in Kenntnis zu setzen. Diesen Evaluationsbericht legen Sie bitte zusammen mit dem Projektabschluss dem Dezernat Finanzen vor: sqm@zuv.uni-hannover.de.

Je nach Projektart finden Sie unten die passenden Formulare zum Download.

Abschluss studentische Projekte
DOCX, 54 KB
Abschluss zentrale Einrichtungen & Verwaltung
DOCX, 46 KB
Abschluss sonstige Projekte
DOCX, 45 KB
Abschluss Klimatopfprojekte
DOCX, 61 KB

Ansprechpersonen

Sandra Cohrs
Management
Address
Welfengarten 1
30167 Hannover
Building
Room
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Welfengarten 1
30167 Hannover
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Room